Förderschwerpunkt Hören
Definition
Eine Hörschädigung bezeichnet eine Einschränkung im Hörvermögen. Diese kann angeboren oder erworben, vorübergehend oder dauerhaft sein.
Klassifikation von Hörschädigungen:
(leicht-, mittel-, hochgradig) schwerhörig: Hörschwelle bei 20-90 dB
an Taubheit grenzend/gehörlos: Hörschwelle bei über 90 dB
Im schulischen Zusammenhang sind neben der medizinischen Diagnose auch die Identifikation des Betroffenen mit der eigenen Hörschädigung sowie dessen Kompensationsstrategien entscheidend.
Technische Hörhilfen sind unter anderem das Hörgerät oder das Cochlea Implantat. Ein Hörverlust kann damit aber nie vollständig kompensiert werden. Entwicklungsverläufe sind sehr individuell. Die Kommunikation Hörgeschädigter erfolgt über Laut-, Schrift- und/oder Gebärden bzw. Gebärdensprache. Der Erwerb der kommunikativen Kompetenzen steht im Fokus der Förderung.
• AVWS (Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung):
Der Betroffene hört normal, das Gehörte kann aber nicht angemessen verarbeitet und im Gehirn wahrgenommen werden. Verschiedene Teilstörungen können auftreten, z.B. das Kind hat Probleme beim Auswendiglernen, Merken von Gehörtem (z.B. Diktat), bei Gesprächen in lauter Umgebung.
Anzeichen/Symptome:
Eine Hörschädigung ist eine unsichtbare Behinderung.
Sichtbare auffällige Verhaltensweisen sind oft bereits Folgeerscheinungen.
Auswirkung auf das Hörverstehen: | weitere mögliche Auswirkungen: |
|
|
Fördern in der Praxis:
Gute Raumakustik (Teppich, Schallschlucker, Raumakustikdecken, Vorhänge, Pinnwände)
Sitzordnung: offen, Halbkreis, mit Blick in die Klasse und zum Lehrer
Sitzplatz: Fenster im Rücken, vorne, Blickkontakt zum Lehrer, das „gute“ Ohr zur Klasse
Licht an!
Technische Hilfen: schülereigene Hilfen (HG, CI,...), FM-Anlage, Soundfieldanlage
Visualisierung: z.B. neue Wörter, Schlüsselbegriffe, wichtige Infos anschreiben, Inhalte
veranschaulichen, Vokabeltest/TÜ/mdl. Kontrollen schriftlich geben, wenig diktieren
Lehrersprache: normale Lautstärke, deutlich, nicht zu schnell, Lehrer-/Schülerecho, Antlitzgerichtetheit, Schüler mit Namen ansprechen, nicht zur Tafel sprechen, nicht sprechen und gleichzeitig schreiben
Lehrerverhalten: fester Lehrerstandort, Hintergrund- und Störgeräusche vermeiden, Schülernachbar als Mentor einsetzen, Umdrehen/Zwischenfragen zulassen, Konzentrations- und Hörpausen ermöglichen
Gesprächsregeln aufstellen und auf ihre Einhaltung achten (Nur EINER spricht!)
Förderplanung, individuelle Einzelförderung oder im Klassenverband durch Sonderpädagogen
Festlegung und Umsetzung des Nachteilsausgleichs (mit individuellen, fachspezifischen
Maßnahmen, z.B. Zeitverlängerung, verkürzte Aufgabenstellung)
Weiterführendes Material/Informationen:
Deutsche Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie (Hrsg.) (2019). S1-Leitlinie 2019. Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen (AVWS). Anhang A/B/C/D. S.61–69.
East, V. & Evans, L. (2007). Von A wie ADS bis Z wie Zerebralparese. Hörbehinderung (S.25). Buxtehude: Persen Verlag GmbH.
Hammann, Claudia (2019): AVWS – Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung bei Schulkindern: Ein Ratgeber für Lehrer, Betreuer, Angehörige und Betroffene. Idstein: Schulz-Kirchner Verlag.
Stecher, Markus (2011): Guter Unterricht bei Schülern mit einer Hörschädigung. Heidelberg: Median- Verlag von Killisch-Horn GmbH.
Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V.: https://gehoerlosekinder.de/ Deutscher Gehörlosen Bund e.V. : https://www.gehoerlosen-bund.de/dgb
Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten – Selbsthilfe und Fachverbände e.V.:
Elternverband hörgeschädigter Kinder Landesverband Mecklenburg Vorpommern e.V.:
Verordnung über die Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung
(Förderverordnung Sonderpädagogik - FöSoVO M-V) (12.03.2021): https://www.landesrecht- mv.de/bsmv/document/jlr-SoF%C3%B6VMV2021pIVZ
Verordnung über die Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung
(Förderverordnung Sonderpädagogik - FöSoVO M-V) (12.03.2021). §11 Förderschwerpunkt Hören :
www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-SoF%C3%B6VMV2021pP11
Ansprechpartnerin:
Frau Kröger
Sonderpädagogin
Georg-Adolf-Demmler-Straße 4, 18311 Ribnitz-Damgarten
Tel. 03821 / 7094420
s.kroeger@bernsteinschule.de